Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer über Sie entscheidet, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Willen nicht mehr äußern können?
Die Antwort ist für viele überraschend und unverständlich zugleich. Wer keine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht erstellt hat, für den entscheiden statt des Ehepartners oft wildfremde Leute über gesundheitliche Maßnahmen, lebensverlängernde Maßnahmen oder auch die finanziellen Angelegenheiten. Darüber hinaus dürfen die gerichtlich bestellten Personen ihre Dienste auch noch aus Ihrem Guthaben abrechnen. Wollen Sie dies mit sich und Ihren Angehörigen geschehen lassen?
In unserem Seminar zeigen wir Ihnen mögliche Schritte dagegen! Treffen Sie Ihre Maßnahmen, bevor es zu spät ist.
Diese Veranstaltung ist natürlich Für Sie kostenfrei.